Arbeitssicherheitstechnische Betreuung
Arbeitssicherheit ist  ein humanitäres Anliegen, eine wirtschaftliche Notwendigkeit und ein gesetzlicher Zwang. Sie hilft Unfälle zu verhüten und zugleich die Störanfälligkeit im Arbeitsablauf zu beseitigen. Sie schafft transparente Organisation, macht Verantwortung klar, vermeidet Haftung und Sanktion und beweist Leistung und Qualität.

Im Rahmen der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung Ihres Unternehmens bietet Ihnen IfAS unter anderem fol- gende Dienstleistungen:

  • Fachliche Beratung und Unterstützung gemäß Arbeits- sicherheitsgesetz §§ 6, 19, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Erstellung der Dokumentation nach dem Arbeitsschutz- gesetz §§ 5 und 6 (Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung)
  • Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung §§ 6 und 7
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte (DGUV Vorschrift 1 u. a.) und Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung)
  • Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern
    (ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1  § 4) Arbeitsgebiete:

    • Betriebsbegehungen mit schriftlicher Berichterstattung und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung und Verbesserung der Arbeitssicherheit
    • Beurteilung vorhandener Betriebsanlagen und Arbeitsplätze nach arbeitssicherheitstechnischen Gesichtspunkten
    • Planung und Ausführung neuer Betriebsanlagen und Arbeitsplätze
    • Erstellung von Unfallanalysen, deren Auswertung und Ableitung von präventiven Maßnahmen
    • Auswahl und Erprobung von Arbeitsstoffen
    • Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
    • Unterweisung der Arbeitnehmer
    • Hinwirken auf arbeitsschutzgerechtes Verhalten der Arbeitnehmer
    • Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten, dem Betriebsarzt, der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt